Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

  • „Ozapft is!“ ist eine Gemeinschaftsaktion von CityPartnerMünchen e.V., Verein Münchener Brauereien e.V, Münchner Innenstadtwirte e.V.
    Veranstalter ist CityPartnerMünchen e.V.
  • Personen die am Samstag, 19.09.2020, in Trachtenkleidung in einem der teilnehmenden Geschäfte oder beim Kauf von Trachtenkleidung/ Trachtenaccessoires in einem der teilnehmenden Geschäfte  einen Mindesteinkauf von € 50,00 tätigen, erhalten – solange der Vorrat reicht - einen „Ozapft is! – Gutschein“ für eine Halbe Bier oder wahlweise ein Wasser (0,5 l) in einem der teilnehmenden Gasthäuser des  Münchner Innenstadtwirte e.V.
  • Pro Einkauf über € 50,00 (Kassenbon) gibt es einen Gutschein.
  • Die Zugabe erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Die Liste der teilnehmenden Geschäfte und Gasthäuser ist unter www.ozapftis.city veröffentlicht.
  • Das Angebot gilt in den teilnehmenden Geschäften, solange der Vorrat reicht. Die Veranstalter übernehmen keine Gewähr, dass die Gutscheine bis zum Ende der Aktion am 19.09.2020 um 20 Uhr in den teilnehmenden Geschäften verfügbar sind.
  • „Ozapft is! – Gutscheine“ können ausschließlich vom 19.09.2020 bis 04.10.2020 in einem der teilnehmenden Gasthäuser des Münchner Innenstadtwirte e.V. (Verzeichnis unter www.ozapftis.city ) eingelöst werden. Eine Teileinlösung oder Barauszahlung sind ausgeschlossen; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Die Abgabe eines Bieres erfolgt ausschließlich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Gutscheine, die stark beschädigt sind, oder deren Echtheit aus begründetem Verdacht angezweifelt wird, können nicht berücksichtigt werden.
  • Das Bier/Wasser wird nach Vorlage des Gutscheins ausgegeben. Dabei nimmt der Gastronom/die Gastronomin bzw. eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter des Gastronomiebetriebs den Gutschein an sich und behält diesen ein.
  • Die Veranstalter und die teilnehmenden Unternehmen behalten sich das Recht vor, Teilnehmer aufgrund von falschen Angaben, Manipulationen oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel von der Aktion auszuschließen und ggf. rechtliche Schritte einzuleiten.
  • Für technische Defekte übernehmen die Veranstalter keine Haftung.
  • Schadenersatzansprüche, die im Zusammenhang mit der „Ozapft is“-Aktion  stehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt. Ferner haftet der Veranstalter nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Aktions-Internetseite bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt, sowie Angriffen Dritter gegen die Aktions-Internetseite. Weiterhin wird keine Garantie dafür übernommen, dass die Aktionsinternetseite auf jedem Endgerät ordnungsgemäß funktionsfähig ist.
  • Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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